SSB: Die Augen-zu-und-durch-Entscheidung des Stadtrates ist hinzunehmen

12. Februar 2018

Pressemitteilung vom 5. Juli 2016

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Die Augen-zu-und-durch-Entscheidung des Stadtrates ist hinzunehmen
Die Höhe der Kulturförderung nach 2018 ist weiterhin angreifbar

Der Stadtsportbund Bonn (SSB) ist mit seinem Vorhaben, die Verlängerung des fünfjährigen
Generalintendantenvertrages vor Beratung und Verabschiedung des städtischen Doppelhaushaltes 2017/18 zu verhindern, gescheitert. Nach juristischer Beratung steht fest, dass ein Bürgerbegehren weder gegen den Ratsbeschluss noch gegen den eigentlichen Vertragsvollzug durch die Verwaltung zulässig ist.

„Wir stellen fest, dass Rat und Verwaltung durch eine schnelle Vertragsunterschrift eine
Bürgerbeteiligung in dieser für die gesamte Stadtgesellschaft so wichtigen Frage verhindern wollten“, sagt SSB-Vorsitzender Michael Scharf. Bis Ende 2018 ist der Theateretat von jährlich rund 30 Millionen Euro damit festgeschrieben. Die juristische Prüfung hat jedoch ergeben, dass gegen die Höhe der Kulturförderung in Bonn jederzeit vorgegangen werden kann. Dem Rat steht grundsätzlich immer das Recht zu, für die Jahre nach 2018 – also nach Auslaufen des noch zu beschließenden Doppelhaushaltes für 2017/18 – in den bis 2023 abgeschlossenen Vertrag mit dem Generalintendanten einzugreifen. Der persönliche Teil des Vertrages, also etwa das Gehalt des Intendanten, ist unangreifbar. Der Zuschuss an das Theater ist allerdings veränderbar, da er noch nicht durch eine Haushaltssatzung rechtlich festgeschrieben ist. Der Rat kann zu einem solchen Beschluss auch durch ein Bürgerbegehren gezwungen werden.

„Diesen Weg wollen wir nicht gehen. Wir akzeptieren den Willen der demokratisch gewählten Ratsvertreter, dem Theater der Stadt eine Sonderbehandlung einzuräumen, dergestalt, dass zuerst die Forderungen des Theaters und erst anschließend die Bedürfnisse aller anderen

Gesellschaftsgruppen in Bonn berücksichtigt werden“, so Scharf.